Allgemeine Reisebedingungen (AGB) – Umoya

Stand: 15.10.2026


1. Geltungsbereich und Veranstalterin

1.1 Veranstalterin der Reisen ist: 

Laura Sophie Günther – Umoya

Charlottenstr. 21

10315 Berlin 

E-Mail: laura@umoyajourney.de 

Telefon: 0157 87838756

1.2 Diese Bedingungen gelten für die von Umoya veranstalteten Gruppenreisen.

1.3 Abweichende Bedingungen der Kundin werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Umoya stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.

2. Leistungen und Reiseangebot

2.1 Reisezeitraum, Preis, Gruppengröße, Mindestteilnehmerzahl sowie Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Reiseangebot von Umoya. Es enthält auch die gesetzlich vorgeschriebenen vorvertraglichen Informationen und wird Bestandteil des Reisevertrags.

2.2 Leistungen, die im Reiseangebot nicht ausdrücklich als enthalten genannt sind, gehören nicht zum Reisepreis. Das gilt insbesondere für internationale Flüge, Reiseversicherungen, persönliche Ausgaben und Trinkgelder sowie, sofern nicht ausdrücklich genannt, für Transfers, Aktivitäten und Mahlzeiten.

2.3 Die Reise wird von Laura Sophie Günther als Reiseleiterin und Host begleitet und ist Ansprechpartnerin vor Ort.

2.4 Die Reisen verbinden gemeinsame Programmpunkte mit bewusst eingeplanten Freiräumen und sind keine durchgetaktete Gruppenreise. Aktivitäten können je nach Wetter variieren.

3. Anfrage, Vormerkung und Vertragsschluss

3.1 Eine Anfrage ist unverbindlich und begründet weder einen Reisevertrag noch einen Anspruch auf Zusage. Anfragen sind über das Formular auf der Website, per E-Mail, Telefon oder WhatsApp möglich.

3.2 Die Gruppe wird nach einem persönlichen Kennenlerngespräch kuratiert zusammengestellt.

3.3 Zusage und Vertragsschluss: Nach dem Kennenlerngespräch informiert Umoya die Interessentin über eine Zu- oder Absage. Im Falle einer Zusage erhält sie ein verbindliches Reiseangebot. Der Reisevertrag kommt zustande, wenn die Interessentin dieses Angebot innerhalb von sieben Tagen über den in der E-Mail enthaltenen Link bzw. Button annimmt. Umoya bestätigt den Vertragsschluss in Textform. Die Anzahlung und deren Fälligkeit richten sich nach dem im Reiseangebot angegebenen Zahlungsplan.

3.4 Mindestteilnehmerzahl: Für die Reise gilt eine Mindestteilnehmerzahl von fünf Personen. Die Reise findet nur statt, wenn diese Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Wird sie nicht erreicht, kann Umoya nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen nach den gesetzlichen Vorgaben zurückerstattet.

3.5 Mitteilung zur Durchführung: Umoya informiert die gebuchten Reisenden, sobald feststeht, dass die Reise durchgeführt wird. Umoya empfiehlt, Flüge erst nach dieser Mitteilung zu buchen. Werden Flüge bereits vorher gebucht, sollten Reisende prüfen, ob sie durch eine geeignete Versicherung gegen mögliche Kosten abgesichert sind.

4. Zahlung

4.1 Anzahlung: 30 % des Reisepreises (bei 1.950 €: 585 €), fällig innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung. Restzahlung: die übrigen 70 % (1.365 €), fällig spätestens 30 Tage vor Reisebeginn. Liegt die Fälligkeit der Anzahlung nach dem Restzahlungstermin, ist der Gesamtbetrag zum Fälligkeitstermin der Anzahlung zu zahlen. Bei Buchung weniger als 90 Tage vor Reisebeginn ist der Gesamtbetrag innerhalb von 48 Stunden nach Zugang der Buchungsbestätigung zu zahlen.

4.2 Zahlungen erfolgen per Überweisung oder einer im Angebot genannten Methode, ausschließlich in Euro; Bankgebühren und Wechselkursdifferenzen trägt die Reisende. Nach Zahlungseingang erhält die Reisende eine Zahlungsbestätigung und Rechnung.

4.3 Zahlungsverzug: Zahlt die Reisende trotz Fälligkeit nicht, setzt Umoya eine Nachfrist von 7 Tagen. Bleibt die Zahlung aus, kann Umoya vom Vertrag zurücktreten und eine Entschädigung nach Abschnitt 5 verlangen. Für Mahnungen berechnet Umoya nur tatsächlich entstandene, angemessene Kosten; der Reisenden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

5. Rücktritt durch die Reisende

5.1 Die Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn in Textform vom Vertrag zurücktreten. Umoya kann dann eine angemessene Entschädigung verlangen:

Rücktritt Entschädigung (vom Reisepreis)

Mehr als 90 Tage vor Reisebeginn 10 %

90 bis 61 Tage vor Reisebeginn 30 %

60 bis 31 Tage vor Reisebeginn 50 %

30 Tage vor Reisebeginn bis Reisebeginn, Nichtantritt 95 %

5.2 Die Pauschalen berücksichtigen die üblicherweise ersparten Aufwendungen und die übliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen. Der Reisenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Auf Verlangen begründet Umoya die Höhe der Entschädigung.

5.3 Zu viel gezahlte Beträge erstattet Umoya unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen.

5.4 Gesetzliche Rücktrittsrechte, insbesondere bei unvermeidbaren außergewöhnlichen Umständen (Abschnitt 15), bleiben unberührt. Umoya empfiehlt eine Reiserücktrittsversicherung.

6. Rücktritt durch Umoya (Mindestteilnehmerzahl)

6.1 Die Reise findet nur statt, wenn mindestens 5 Teilnehmerinnen gebucht haben. Wird diese Zahl nicht erreicht, kann Umoya spätestens 28 Tage vor Reisebeginn in Textform vom Vertrag zurücktreten.

6.2 Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, vollständig erstattet.

6.3 Für eigenständig gebuchte Leistungen (insbesondere Flüge) übernimmt Umoya vorbehaltlich gesetzlicher Ansprüche keine Haftung. Eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung kann solche Risiken abdecken.

7. Änderungen der Reise

7.1 Umoya kann einzelne Leistungen ändern (z. B. Reihenfolge, Uhrzeit, Anbieter einer Aktivität, gleichwertige Unterkunft), wenn dies notwendig ist und der Gesamtcharakter der Reise nicht wesentlich verändert wird. Umoya informiert unverzüglich in Textform.

7.2 Bei erheblichen Änderungen gelten die gesetzlichen Rechte der Reisenden (zustimmen, kostenfrei zurücktreten oder eine Ersatzreise verlangen). Umoya setzt dafür eine angemessene Frist.

7.3 Fällt die Reiseleiterin aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit) aus, kann Umoya eine gleichwertig geeignete Ersatz-Reiseleitung einsetzen und informiert unverzüglich.

7.4 Nach Vertragsschluss ist der Reisepreis fest. Eine nachträgliche Erhöhung ist ausgeschlossen.

8. Reisemängel

8.1 Wird eine Leistung nicht vertragsgemäß erbracht, ist die Reisende verpflichtet, dies umgehend vor Ort bei Umoya anzuzeigen, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Reisekontakt vor Ort: Laura, 0157 87838756 · Unterkunft: +27 72 496 0473

8.2 Die gesetzlichen Rechte der Reisenden (Abhilfe, Minderung, Kündigung, Schadensersatz) bleiben unberührt. Ansprüche wegen Reisemängeln sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende gegenüber Umoya geltend zu machen; danach nur, wenn die Frist unverschuldet versäumt wurde.

9. Ersatzteilnehmerin

Die Reisende kann bis spätestens 7 Tage vor Reisebeginn in Textform erklären, dass eine Dritte an ihrer Stelle in den Vertrag eintritt. Umoya kann widersprechen, wenn die Dritte die besonderen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Die bisherige Reisende und die Dritte haften gemeinsam für den Reisepreis und die entstehenden Mehrkosten. Mehrkosten berechnet Umoya nur in tatsächlich entstandener, angemessener Höhe und weist sie auf Verlangen nach.

10. Leistungen Dritter

10.1 Umoya vermittelt oder organisiert teilweise Leistungen Dritter (z. B. Unterkünfte, lokale Guides, Ausflugsanbieter). Für diese ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichneten Leistungen haftet Umoya nicht für Schäden, Mängel oder Verspätungen. Ansprüche aus diesen Fremdverträgen bestehen ausschließlich zwischen der Reisenden und dem jeweiligen Leistungserbringer.

10.2 Optionale Leistungen, die nicht im Reisepreis enthalten und im Reiseangebot ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind, bucht die Reisende direkt beim Anbieter. Vertragspartner ist der jeweilige Anbieter.

11. Versicherung, Gesundheit und Einreise

11.1 Umoya empfiehlt eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung sowie eine Auslandskrankenversicherung inklusive Rückbeförderung. Der Abschluss liegt in der Verantwortung der Reisenden.

11.2 Die Reisende ist für gültige Reise- und Einreisedokumente verantwortlich. Umoya informiert vor Vertragsschluss über Pass- und Visabestimmungen.

11.3 Bestehende gesundheitliche Einschränkungen, Verletzungen oder eine Schwangerschaft sind Umoya vor Reisebeginn mitzuteilen, insbesondere wenn Aktivitäten Fitness oder Trittsicherheit voraussetzen.

12. Teilnahmevoraussetzungen

12.1 Die Teilnahme ist ab 18 Jahren möglich.

12.2 Die Reisende macht wahrheitsgemäße Angaben und legt notwendige Nachweise (z. B. Reisepass, Versicherungsnachweis) auf Verlangen vor. Die körperliche und psychische Eignung liegt in ihrer eigenen Verantwortung.

12.3 Erfüllt die Reisende zwingende, vor Vertragsschluss mitgeteilte Voraussetzungen nicht, kann Umoya sie von der Reise ausschließen. Abschnitt 5 gilt dann entsprechend.

13. Mitwirkung, Verhalten und Ausschluss

13.1 Die Reisende befolgt die Anweisungen von Umoya und der örtlichen Guides, insbesondere zur Sicherheit, und beachtet die Regeln der Unterkünfte und die Gesetze vor Ort.

13.2 Stört die Reisende trotz Abmahnung nachhaltig, gefährdet sie die Sicherheit der Gruppe oder verhält sie sich so vertragswidrig, dass eine sofortige Aufhebung gerechtfertigt ist, kann Umoya den Vertrag fristlos kündigen. Umoya behält den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich aber ersparte Aufwendungen und Vorteile anrechnen lassen. Mehrkosten der Rückreise trägt die Reisende.

14. Haftung

14.1 Umoya haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

14.2 Für Leistungen externer Anbieter gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen. Die Verantwortung von Umoya für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich geschuldeten Reiseleistungen bleibt hiervon unberührt.

14.3 Für Aktivitäten, die Reisende während ihrer freien Zeit eigenständig und außerhalb der von Umoya angebotenen oder organisierten Leistungen unternehmen, übernimmt Umoya keine Verantwortung, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

15. Unvermeidbare außergewöhnliche Umstände

Treten vor Reisebeginn am Reiseziel unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auf (z. B. Naturkatastrophen, Unruhen, Pandemien, behördliche Anordnungen), die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen, können beide Seiten kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, erstattet. Weitergehende Ansprüche (z. B. für selbst gebuchte Flüge) bestehen nur, soweit das Gesetz sie vorsieht.

16. Foto- und Videoaufnahmen

Umoya erstellt während der Reise Foto- und Videoaufnahmen und darf ausgewählte Aufnahmen für eigene Öffentlichkeitsarbeit, Social-Media-Kanäle und Dokumentation nutzen. Die Reisende hat jederzeit das Recht, der Aufnahme ihrer Person oder der weiteren Verwendung zu widersprechen – vor Ort oder schriftlich per E-Mail. Für die Nutzung oder Weiterverbreitung veröffentlichter Aufnahmen durch Dritte (z. B. andere Teilnehmerinnen) übernimmt Umoya keine Haftung.

17. Rabatte

Pro Buchung kann nur ein Rabatt gewährt werden; Rabattaktionen sind nicht kombinierbar. Rabatte gelten nur, wenn sie bei der Buchung beantragt und bestätigt wurden.

18. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO und der Datenschutzerklärung von Umoya verarbeitet, die auf der Website einsehbar ist. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit sie zur Durchführung der Reise erforderlich ist.

19. Widerrufsrecht

Bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz (z. B. per E-Mail oder Telefon) geschlossen werden, besteht nach den gesetzlichen Vorschriften kein Widerrufsrecht. Die Reisende kann jedoch jederzeit nach Abschnitt 5 vom Vertrag zurücktreten. 

20. Kommunikation und Sondervereinbarungen

Verbindliche Vertragskommunikation (z. B. Buchungsbestätigung, Zahlungsbestätigung, Rücktritt, Programmänderungen) erfolgt in Textform per E-Mail. Die Reisende prüft regelmäßig ihren Posteingang inklusive Spam-Ordner. Andere Kanäle (z. B. WhatsApp, Social Media) dienen dem informellen Austausch. Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Textform per E-Mail.

21. Verbraucherstreitbeilegung

Umoya ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

22. Schlussbestimmungen

22.1 Es gilt deutsches Recht, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

22.2 Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

22.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften unberührt.